Preise/Zahlung
Die Preisangaben in Druckschriften, Abbildungen, Preislisten u.a. sind freibleibend. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Bei Angeboten behält sich der Lieferer vor, insbesondere in Fällen der Lohnsteigerung, der Preissteigerung für Roh- und Hilfsstoffe oder für Transportkosten und der Steigerung von öffentlichen Abgaben sowie bei Wechselkursschwankungen, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand der Gestehungskosten zu erhöhen.
Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Alle Rechnungsbeträge sind im Voraus zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht in den nächsten 10 Tagen, wird die Bestellung storniert.
Sobald der Lieferer die Zahlungsansprüche gerichtlich betreibt oder wenn über das Vermögen des Bestellers der Konkurs oder das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, erlischt der Anspruch auf jeden Rabatt.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, die auf verminderte Kreditfähigkeit des Bestellers hindeuten und dem Lieferer erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge.
Dieselben Vorgänge berechtigen den Lieferer, jede weitere Veräusserung der gelieferten Ware zu untersagen, sie in das eigene Verfügungsrecht zurückzunehmen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuliefern, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, die der Lieferer aus irgendwelchen Gründen gegen den Besteller hat, sofort fällig. In diesen Fällen steht dem Lieferer ferner das Recht zu, von einzelnen oder von allen noch nicht vollständig durchgeführten Geschäften zurückzutreten.
Lieferzeit/Lieferverzögerung
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des postalischen Eingangstages der endgültigen Anfertigungsgenehmigung durch den Besteller (auch per E-Mail möglich). Die Einhaltung der Lieferfrist durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen und Mitwirkungshandlungen erfüllt hat.
Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
.